Steuerhinweis für Rentner Nr. 101                                                                   16.02 2018

Was bringt der Koalitionsvertrag für die Steuerpolitik 
der neuen Regierung?

Mit dem von der CDU/CSU und der SPD ausgehandelten Koalitionsvertrag sind nun erstmalig die Vorhaben einer neuen Regierung für eine gemeinsame Steuerpolitik für die Legislaturperiode festgeschrieben worden und können nun analysiert und auf ihre Auswirkungen untersucht werden.

Folgende Grundsätze für eine solide Haushaltsführung voran:
Finanzielle Spielräume des Bundes, die sich aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage ergeben, sollen verantwortlich und sozial ausgewogen für die politische Gestaltung genutzt werden.
Ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden soll die staatliche Schuldenquote auf unter 60 Prozent zurückführen.
Auf der Grundlage eines ausgeglichenen Haushalts soll mit den vorhandenen Mitteln noch mehr für die Bürgerinnen und Bürger bewirkt werden.
Die für die nächsten 4 Jahre absehbaren Spielräume sollen genutzt werden für:

-
Investitionen in Zukunft wie Bildung, Forschung, Hochschulen, Digitalisierung sowie Breitbandausbau, Digitalpakt Schulen (Infrastruktur, Fonds)

-
Familie, Kinder und Soziales (Erhöhung Kindergeld und Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kitagebührenabbau und -qualität

- Bauen und Wohnen durch Förderung des sozialen Wohnungsbaus und steuerliche Förderung von Wohneigentum

- Gleichwertige Lebensverhältnisse, Landwirtschaft, Verkehr und Kommunen

- Internationale Verantwortung bei Sicherheit und Entwicklung

- Entlastung der Bürger durch Abbau des Solidaritätszuschlags in Höhe von 10 Mrd.

Zur Steuerpolitik enthält das Koalitionspapier folgende Aussagen;

Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 für untere und mittlere Einkommen durch eine Freigrenze mit Gleitzone schrittweise (2021 in einem Umfang von 10 Mrd) abgeschafft werden. Damit bleibt der Solidaritätszuschlag für höhere Einkommen bestehen, während die Steuerbelastung im unteren und mittleren Bereich um 5,5% gesenkt wird.

Steuervereinfachung wird als Daueraufgabe angesehen und soll Schritt für Schritt vorankommen und dabei die technischen Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung nutzen. Das Angebot für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung soll ausgebaut werden. Bis zum Veranlagungszeitraum 2021 soll die Einführung einer vorausgefüllten Steuererklärung für alle angestrebt werden. Dieses wäre für Rentner mit Einkünfte, für die der Steuerabzug vorgesehen ist, schon früher umsetzbar. Siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 98 Ziffer 6.

Eine gerechtere Verteilung der Steuerlast bei Ehegatten soll durch eine bessere Information in den Steuerbescheiden über das Faktorverfahren (Steuerklassenkombination IV/IV statt III/V) erreicht werden.

Europäische Bemühungen zur Erlangung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage und Mindeststeuersätze bei den Unternehmenssteuern sollen unterstützt werden.

Die Abschaffung der Abgeltungssteuer soll nur für Zinserträge gelten und nicht für alle Kapitalerträge. Damit würde meiner Argumentation Rechnung getragen, dass Dividendeneinkünfte bereits bei der Kapitalgesellschaft mit ca. 30 % Ertragsteuern belastet werden, so dass die Gesamtbelastung einschließlich Abgeltungssteuer knapp 50 % beträgt. Siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 100
Umgehungstatbestände sollen künftig verhindert werden. An dem Ziel der Einführung einer Finanztransaktionssteuer im europäischen Kontext soll festgehalten werden. 

Damit würden die Zinserträge der tariflichen Steuerbelastung unterworfen, was in der Regel eine Steuererhöhung gegenüber der 25 % Abgeltungssteuer bedeutet. Das Versprechen, dass es künftig keine Steuererhöhungen geben soll, würde damit eindeutig gebrochen. Die Mehrbelastungen für Zinseinkünfte würden bereits im Bereich der mittleren Einkommen anfallen. Fraglich ist, welche Mehreinnahmen es dem Fiskus bei dem derzeitigen Zinsniveau überhaupt bringt.

Ein gerechter Steuervollzug soll von der Steuererhebung bis zur Steuerprüfung erreicht werden. Die aus Straftaten erlangten Vermögenswerte und alle rechtswidrigen Gewinne sollen konsequent eingezogen werden.

Im Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer bestehende gravierende Wettbewerbsnachteile für die deutschen Industrie- und Handelsunternehmen sollen durch Kooperation mit den Bundesländern eingegrenzt werden.

Zur Erlangung von Steuerfairness sollen die Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, der unfaire Steuerwettbewerb und die Geldwäsche effizient und unbürokratisch im nationalen, europäischen und internationalen Rahmen bekämpft werden. Vorschläge für einen vereinfachten Waren- und Dienstleistungsverkehr über die innergemeinschaftlichen Grenzen wurden von mir bereits in den 90iger Jahren gemacht und sollten auch der Steuerhinterziehung bei der Einfuhrumsatzsteuer entgegenwirken. Siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 98 Ziffer 4.

Bemühungen für eine gerechte Besteuerung großer Konzerne, insbesondere bei Internetkonzernen sollen unterstützt werden. Es sollen Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft ergriffen und gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Warem im Internet geschaffen werden.

Maßnahmen für eine angemessene Besteuerung der digitalen Wirtschaft sollen ergriffen werden mit dem Zweck, den Umsatzsteuerbetrug beim Handel im Internet zu bekämpfen. Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen für ausgefallene Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden, wenn sie den Handel unredlicher Unternehmer über ihren Marktplatz nicht unterbinden. Sie sollen über solche Händler Auskunft erteilen.

Der Zoll soll bei der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, von Finanz- und Steuerbetrug sowie von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch Personalmaßnahmen (Stellen und Besoldung) unterstützt werden.

Finanzmarkt und Digitalisierung
Indem Transparenz geschaffen, nachhaltige Wachstumsstrategien gefördert und die Krisenfestigkeit der Finanzmarktakteure gestärkt werden, soll die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte verbessert werden, damit die Steuerzahler nicht mehr für Risiken des Finanzsektors einstehen müssen.

Fazit
Die Steuerpolitik der künftigen Koalition wird sich nach Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge leider gegen alle bisherigen Versprechen durch eine Steuererhöhung auszeichnen. Die Steuerentlastung wird durch Abschaffung des Solidaritätszuschlags erst ab 2021 im Umfang von 10 Mrd. eintreten und durch eine Gleitklausel nur die unteren und mittleren Einkommen betreffen. Dazu kommen diverse Verbesserungen bei der Kinder- und Familienförderung. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerpolitik betrifft die Bekämpfung der Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. Die seit Jahren angestrebten Vereinfachungen beim Besteuerungsverfahren durch vorgefertigte Steuererklärungen sind erst gegen Ende der Legislaturperiode geplant. 

Helmut Laser.