1.Vorbemerkung
Die Diskussion über eine bedingungslose Grundrente (siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 115) wirft immer mehr die Frage auf, wie die Altersvorsorge für die Zukunft gesichert werden kann und wie wir die anderen großen Probleme für die Zukunft lösen können. Dabei stehen im Rahmen der aktuellen politischen Diskussion folgende Themen im Vordergrund:
c) Wie ist ein Verkehrskollaps durch den steigenden Individualverkehr bei Änderung der Antriebe von Kraftstoff auf Elektro zu verhindern, um die Städte lebenswert zu erhalten? Wie lösen wir das Umweltproblem mit Klima- und Artenschutz sowie die Abfallbeseitigung? Wie regeln wir das Flüchtlingsproblem und den möglichen Arbeitskräftemangel durch Zuzug ausländischer Arbeitnehmer ohne unsere Kultur und unsere Lebensverhältnisse gravierend zu verändern? Wie kann trotz Umweltfreundlichkeit bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden?
2. Unser Lebenszyklus und seine Auswirkungen auf künftige Generationen
Unser Gesundheitssystem und die Erfolge in der Wissenschaft sowie die übrigen Lebensumstände unserer Zeit haben dazu geführt, dass die Lebenserwartung ständig gestiegen ist und durch längere und höherwertige Ausbildungszeiten die Arbeitszeit sich allgemein verringert hat.
Während die im Jahr 1951 Geborenen eine Lebenserwartung von 65 Jahren bei Männern und 68 Jahren bei Frauen hatten, können die im Jahr 2015 Geborenen mit einer Lebenserwartung von 78 Jahren bei Männern und 83 Jahren bei Frauen rechnen, also 9 Jahre mehr als die heutige Rentnergeneration, die aber auch für 60jährige noch eine Restlebensdauer von 21 bzw. 25 Jahren hat. Diese Entwicklung wird auch für die nachfolgenden Rentnergenerationen so bleiben, so dass man mittelfristig davon ausgehen muss, dass die derzeit in Arbeitsverhältnissen beschäftigte Bevölkerung für zunehmend längere Rentnerzeiten vorsorgen muss. Dem kann jedoch nur entgegengewirkt werden, wenn mehr Jahre als bisher gearbeitet und der Zeitpunkt des gesetzlichen Rentenbeginns entsprechend hinausgeschoben wird.
Der Lebenszyklus lässt sich für die Masse der Bevölkerung heute wie folgt einteilen:
15 Lebensjahre Kindheit mit Kita und Grund- bzw. Realschule
(vom Staat gefördert bzw. gebührenfrei), betrifft ca. 11 Mio der Einwohner Deutschlands.
15 Lebensjahre weiterbildende Schulen und Hochschulen sowie
Aus- bzw. Fortbildung in einem Beruf (mit noch geringeren Einkünften), ca. 9 Mio der Einwohner.
35 Lebensjahre volle Berufstätigkeit mit Vollzeitbeschäftigung und Berufsaufstieg
(möglichst maximale Einzahlung in die Rentenkasse), ca. 45 Mio der Einwohner.
20 Lebensjahre Rentnerzeit (vertretbares Alterseinkommen und Möglichkeit zu Nebeneinkünften),
ca. 17 Mio der derzeitigen Bundesbürger.
Daraus ergeben sich:
85 Lebensjahre (durchschnittliche Gesamtlebenszeit)
Für die Jahre der Berufsausübung müssen von Seiten der Arbeitgeber Voraussetzungen geschaffen werden, die dem Wandel der Zeit und den geänderten Lebensbedingungen Rechnung tragen und den Mitarbeitern die Motivation zur Leistung und Weiterentwicklung in ihrem Beruf verschafft. Dabei wird die Fortbildung im Rahmen der sich verändernden Arbeitswelt ein wesentlicher Teil sein und im Interesse der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer gleichermaßen liegen (Z.B. Digitalisierung, Heimarbeit, flexible Arbeitsplätze).
Die Beendigung der Lebensarbeitszeit muss künftig flexibler gestaltet werden können, um den Unternehmen die Einstellung fachlich ausgebildeter Arbeitnehmer und dem Arbeitnehmer den Übergang in den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern. Durch Abbau der Arbeitszeit für ausscheidende Rentner würden diese nicht in ein Loch der ggf. vollständigen Beschäftigungslosigkeit fallen und gleichzeitig die Einarbeitung ihrer Nachfolger ermöglichen. Die Möglichkeit, dadurch zur Rente noch zusätzliche Einkünfte zu verdienen, würde gleichzeitig den Übergang in die meist geringere Altersrente erleichtern.
Wie der dargestellte Lebenszyklus zeigt, wird während der Berufstätigkeit Vorsorge für eine zunehmend längere Rentnerzeit zu treffen sein. Dieses geht grundsätzlich nur, wenn auch eine längere Zeit gearbeitet wird, so dass die Lebensarbeitszeit von 35 Jahren durch späteren Rentenbeginn verlängert werden muss. Arbeitnehmer, die heute mit 65 Jahren in Rente gehen, konnten selbst in 35 Arbeitsjahren bei ständiger Beitragszahlung auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze auch bei einer angenommenen Verzinsung von 3 % nur einen Kapitalwert erwirtschaften, der eine Rentenzahlung von 15 Jahren sichert. Für die weiteren Rentenjahre müssen die heutigen Rentenzahlungen durch Steuerzuschüsse finanziert und daher von der arbeitenden Generation aufgebracht werden.
Eine längere Lebensarbeitszeit lässt sich auch wegen der in vielen Bereichen sich verbessernden Arbeitsbedingungen (Kohleausstieg, Mechanisierung und Digitalisierung) und der Verbesserungen im Gesundheitswesen rechtfertigen.
3. Wie könnte ein vereinfachtes Steuersystem zur Gerechtigkeit zwischen den Generationen beitragen?
Über die Frage, ob wir eine grundlegende Steuerreform brauchen und die Steuergerechtigkeit durch Erhöhung der Steuersätze und Besteuerung des Vermögens verbessert werden muss, wurde bereits mehrfach nachgedacht (siehe Steuerhinweise Nr. 31 vom 14.8.2010 und Nr. 43 vom 3.10.2012). Auch für ein vereinfachtes Besteuerungsverfahren und eine vorgefertigte Steuererklärung für Rentner und Geringverdiener wurden bereits Verfahren diskutiert, aber nur bedingt umgesetzt (siehe Steuerhinweise Nr. 41 vom 4.4.2012 und Nr. 98 vom 5.1.2018).
Auch ist zur Erlangung einer ausreichenden Steuergerechtigkeit ein verstärkter Kampf der EU gegen den Mehrwertsteuerbetrug dringend erforderlich. Einzelheiten dazu sind in der Anlage erläutert.
Ein grundlegend neues Besteuerungsverfahren sollte daher die Bedingungen einer gerechten Besteuerung mit der Steuervereinfachung verbinden und vom Steuerbürger leichter durchschaubar sein. Dabei sollten die aktuell diskutierten Themen der Abschaffung des Solidaritätszuschlags und des Ehegattensplittings sowie Entlastung der Familien und Alleinerziehenden mit Kindern einbezogen werden (siehe Steuerhinweis für Rentner Nr. 108 vom 19.10.2018).
Wie schon bei der von Friedrich Merz vor Jahren in die Diskussion gebrachten „Bierdeckelsteuer“ könnte folgende vereinfachte Steuerberechnung anstelle des Ehegattensplittings und durch Wegfall des Solidaritätszuschlags sowie durch gleich hohe Grundfreibeträge für jeden Ehepartner und jedes Kind (z.B. 10.000 €) eine gerechte Steuerbelastung geschaffen werden. Im derzeitigen Tarif beträgt der nicht besteuerte Grundfreibetrag 9.000 €. Ehepartner erhalten bei Zusammenveranlagung durch das Splittingverfahren den doppelten Betrag. Die erhöhten Freibeträge für jedes Kind würden zu einer größeren Berücksichtigung deren Unterhalts- und Ausbildungskosten führen (bisher bei Ehegatten 7.428 € je Kind und bei Alleinerziehenden nur 5.622 € für das erste und 3.954 € für jedes weitere Kind).
Bei dem hier vorgeschlagenen "Staffeltarif" (siehe Beispiele) werden von dem nach Abzug der Grundfreibeträge verbleibenden zu versteuernden Einkommen steigend je 10.000 € mit einem festen v.H.-Satz besteuert.
Vergleicht man die derzeitigen Steuerbeträge aus der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag mit dem vorgeschlagenen „Staffeltarif“, so ergibt sich im Falle einer Zusammenveranlagung (Beispiel A) bei einem zu versteuernden Einkommen bis 90.000 € und einem Staffelsteuersatz von 15% bis 40% eine jährliche Entlastung, welche die derzeitigen Solidaritätszuschläge übersteigt und eine jährliche Steuerminderung von bis zu 1.800 € ergibt. Bis zu 150.000 € ist die Entlastung höher als der bisher erhobene Solidaritätszuschlag. Erst darüber hinaus würde bei einem Steuersatz von 48% (bisher 47,47) gegenüber dem bisherigen Steuerbetrag eine steigende Mehrbelastung entstehen. Nur für hohe Einkommen würde sich somit eine moderate Steuererhöhung ergeben, durch welche die generelle Steuerminderung aller anderen Einkommensbereiche bis hin zum Mittelstand zumindest teilweise finanzierbar wären.
Bei Alleinstehenden ohne Kinder (Beispiel B) würde die Steuerminderung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 170.000 € den bisherigen Solidaritätszuschlag erheblich überschreiten und erst über dieser Einkommensgrenze geringer ausfallen. Ab 400.000 € würden die sich ergebenden Steuerbeträge die derzeitige Gesamtbelastung übersteigen.
Für Alleinstehende mit einem Kind (Beispiel A) würde die Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 10.000 € zu Entlastungen wie bei zusammen veranlagten Ehepartnern von bis zu 1.800 € pro Jahr führen und eine erhebliche Verbesserung der Kinderförderung bedeuten. Zur Zeit beträgt das Kindergeld für das erste Kind monatlich 194 € (204 € ab 1.7.2019), was einen Jahresbetrag von 2.448 € ergibt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € würde nach dem Staffeltarif die Steuermäßigung für das 1. Kind das Kindergeld sogar übersteigen, so dass eine Veranlagung zu einer Steuerermäßigung von 2.500 € (25% von10.000 €) führen würde.
Das anhand von Modellrechnungen ermittelte Ergebnis lässt dem Gesetzgeber durch die Höhe der genannten Freibeträge und variierten Steuersätze je 10.000 € Einkommen die Möglichkeit, die Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu beeinflussen. Dazu müsste auch eine genauere Durchrechnung anhand der bestehenden Einkommensstrukturen erfolgen, um verlässliche Aussagen machen zu können. Allerdings würde diese Art der Steuerermittlung klarer durchschaubar, leichter nachvollziehbar und vom Ergebnis her gerechter sein, weil bei kleineren Einkommen bis hin zur Mittelschicht eine Steuerminderung eintritt und für die höheren Einkommen nur moderate Mehrsteuern entstehen.
Beispiel A (Zusammenveranlagung von Ehepartnern oder Alleinerziehende mit 1 Kind)
Ehepartner | 2018 | 2018 | Staffeltarif | Staffeltarif | Staffeltarif | Veränderung |
Zu versteuernde Einkünfte | ESt + Soli | in v.H. | Steuersatz | ESt ohne Soli | in v.H. | Differenz |
10.000 | 0 | 0,00% | 0% | 0 | 0,00% | 0 |
20.000 | 319 | 1,59% | 0% | 0 | 0,00% | -319 |
30.000 | 2.519 | 8,40% | 15% | 1.500 | 5,00% | -1.019 |
40.000 | 5.214 | 13,03% | 25% | 4.000 | 10,00% | -1.214 |
50.000 | 8.140 | 16,28% | 25% | 6.500 | 13,00% | -1.640 |
60.000 | 11.299 | 18,83% | 30% | 9.500 | 15,83% | -1.799 |
70.000 | 14.692 | 20,99% | 35% | 13.000 | 18,57% | -1.692 |
80.000 | 18.317 | 22,90% | 40% | 17.000 | 21,25% | -1.317 |
90.000 | 22.147 | 24,61% | 40% | 21.000 | 23,33% | -1.147 |
100.000 | 26.234 | 26,23% | 43% | 25.300 | 25,30% | -934 |
110.000 | 30.555 | 27,78% | 43% | 29.600 | 26,91% | -955 |
120.000 | 34.990 | 29,16% | 46% | 34.200 | 28,50% | -790 |
130.000 | 39.423 | 30,33% | 46% | 38.800 | 29,85% | -623 |
140.000 | 43.858 | 31,33% | 47% | 43.500 | 31,07% | -358 |
150.000 | 48.294 | 32,20% | 47% | 48.200 | 32,13% | -94 |
160.000 | 52.729 | 32,96% | 48% | 53.000 | 33,13% | 271 |
170.000 | 57.162 | 33,62% | 48% | 57.800 | 34,00% | 638 |
180.000 | 61.566 | 34,20% | 48% | 62.600 | 34,78% | 1.034 |
190.000 | 65.999 | 34,74% | 48% | 67.400 | 35,47% | 1.401 |
200.000 | 70.429 | 35,21% | 48% | 72.200 | 36,10% | 1.771 |
400.000 | 159.048 | 39,76% | 48% | 168.200 | 42,05% | 9.152 |
800.000 | 345.117 | 43,14% | 48% | 360.200 | 45,03% | 15.083 |
1.000.000 | 440.067 | 44,01% | 48% | 456.200 | 45,62% | 16.133 |
10.000.000 | 4.712.816 | 47,13% | 48% | 4.776.200 | 47,76% | 63.384 |
100.000.000 | 47.440.317 | 47,44% | 48% | 47.976.200 | 47,98% | 535.883 |
Beispiel B / Alleinstehende ohne Kinder)
Alleinstehend | 2018 | 2018 | Staffeltarif | Staffeltarif | Staffeltarif | Veränderung |
Zu versteuernde Einkünfte | ESt + Soli | in v.H. | Steuersatz | ESt ohne Soli | in v.H. | Differenz |
10.000 | 159 | 1,59% | 0% | 0 | 0,00% | -159 |
20.000 | 2.607 | 13,04% | 15% | 1.500 | 7,50% | -1.107 |
30.000 | 5.650 | 18,83% | 25% | 4.000 | 13,33% | -1.650 |
40.000 | 9.158 | 22,90% | 25% | 6.500 | 16,25% | -2.658 |
50.000 | 13.117 | 26,23% | 30% | 9.500 | 19,00% | -3.617 |
60.000 | 17.495 | 29,16% | 35% | 13.000 | 21,67% | -4.495 |
70.000 | 21.929 | 31,33% | 40% | 17.000 | 24,29% | -4.929 |
80.000 | 26.364 | 32,96% | 40% | 21.000 | 26,25% | -5.364 |
90.000 | 30.783 | 34,20% | 43% | 25.300 | 28,11% | -5.483 |
100.000 | 35.214 | 35,21% | 43% | 29.600 | 29,60% | -5.614 |
110.000 | 39.645 | 36,04% | 46% | 34.200 | 31,09% | -5.445 |
120.000 | 44.076 | 36,73% | 46% | 38.800 | 32,33% | -5.276 |
130.000 | 48.507 | 37,31% | 47% | 43.500 | 33,46% | -5.007 |
140.000 | 52.938 | 37,81% | 47% | 48.200 | 34,43% | -4.738 |
150.000 | 57.369 | 38,25% | 48% | 53.000 | 35,33% | -4.369 |
160.000 | 61.800 | 38,63% | 48% | 57.800 | 36,13% | -4.000 |
170.000 | 66.231 | 38,96% | 48% | 62.600 | 36,82% | -3.631 |
180.000 | 70.662 | 39,26% | 48% | 67.400 | 37,44% | -3.262 |
190.000 | 75.093 | 39,52% | 48% | 72.200 | 38,00% | -2.893 |
200.000 | 79.524 | 39,76% | 48% | 77.000 | 38,50% | -2.524 |
400.000 | 172.558 | 43,14% | 48% | 173.000 | 43,25% | 442 |
800.000 | 362.458 | 45,31% | 48% | 365.000 | 45,63% | 2.542 |
1.000.000 | 457.408 | 45,74% | 48% | 461.000 | 46,10% | 3.592 |
10.000.000 | 4.730.158 | 47,30% | 48% | 4.781.000 | 47,81% | 50.842 |
100.000.000 | 47.457.658 | 47,46% | 48% | 47.981.000 | 47,98% | 523.342 |
4. Der steigende Autoverkehr mit seinen Umweltfolgen sowie weitere Zukunftsprobleme
Folgt man der Statistik, so drohen unsere Städte mehr und mehr im Verkehr zu ersticken und die Luft wird lebensgefährdend bzw. lebensreduzierend verseucht. Dass das Auto nur einen Teil dieser Entwicklung ausmacht, ändert aber nichts an der Tatsache, dass es vorwiegend als Hauptverursacher des Umweltproblems genannt wird. Der Dieselskandal hat im Wesentlichen dazu beigetragen. Daher ist das Auto ein Gegenstand, den man gern beschimpft und für vieles verantwortlich macht, auf das man aber ungern verzichtet.
Klar ist, dass zur Lösung der Umweltproblematik das Auto einen großen Stellenwert hat, aber durch Abgasbeschränkungen und Tempolimit sowie Umstellung auf E-Mobile die Probleme nicht allein gelöst werden können. Es ist daher zu begrüßen, wenn die Jugend, die die Folgen eines fehlenden Klimaschutzes künftig auszubaden hat, nun weltweit auf die Straße geht und mit der Aktion „Friday for Future“ ihre Forderung auf mehr Umweltschutz auch gegenüber der Politik zum Ausdruck bringt. Wirksamer wäre dieses jedoch, wenn die Demonstranten auch durch eigenes Verhalten sichtbar machen würden, dass sie diese Ziele selbst verwirklichen, denn dazu gäbe es viele Möglichkeiten. So könnte jeder, ob Groß oder Klein durch eigenes Verhalten den Müll eindämmen und die CO2-Werte beeinflussen, wie z.B. auf Flugreisen verzichten, den öffentlichen Verkehr nutzen, statt allein im Auto im Stau zu stehen und durch Einhaltung von Regeln und Gesetzen zum guten Miteinander beitragen.
Die Automobilindustrie ist für den wirtschaftlichen Erfolg und die Beschäftigung unseres Landes ein wesentlicher Faktor und daher in der Politik für viele Entscheidungen mit verantwortlich. Der Umstieg auf den E-Motor, die Digitalisierung und die Umweltproblematik werden künftig das Wachstum und die Arbeitsplätze dieser Branche entscheidend beeinflussen. VW geht schon jetzt durch automatisierte Routinearbeiten, Materialeinsparungen und geringerer Modellvielfalt von einem Personalabbau von 5.000 bis 7.000 Stellen aus, der möglichst durch altersbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern ohne Neubesetzung realisiert werden soll. Dieses könnte allerdings auch dazu beitragen, den eventuellen Arbeitskräftemangel einzudämmen.
Die Schaffung autofreier Innenstädte mit dem notwendigen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs wird erforderlich sein, um die Städte lebenswert zu erhalten. Auch wird das Auto für die Mobilität auf dem Lande einen anderen Stellenwert erhalten. Auf innerdeutschen und europäischen Autobahnen wird der Verkehr reduziert werden müssen, um nicht nur die Abgasgrenzwerte einzuhalten, sondern auch die Gefahrenmomente zu mindern. Ob hierfür die Schaffung von Tempolimits zu dem gewünschten Ergebnis führen kann, ist in der öffentlichen Diskussion sehr umstritten. Tempolimits bringen erhöhte Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und hilft durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes der Umwelt, so argumentieren die Befürworter. Die Gegner befürchten mehr Staus und Zeitverluste und sehen ihre Freiheit eingeschränkt. Um den Verkehr zu bewältigen, werden mehr Autobahnen und Umgehungsstraßen gefordert. Dieses führt aber dazu, dass mehr Grün dafür geopfert werden muss, was die Umwelt-, Klima- und Artenschützer auf den Plan ruft und durch langwierige Prozesse die Genehmigung solcher Verkehrsmaßnahmen hinauszögert oder gar verhindert.
Die Verkehrs- und Umweltpolitik ist gefragt, die genannten Probleme in den Griff zu bekommen und dabei gleichzeitig die daraus auch resultierenden Arbeitsplatzprobleme zu lösen. Dazu könnte auch das Flüchtlingsproblem einer Lösung zugeführt werden, wenn dieser Personenkreis in den Arbeitsmarkt integriert werden kann und dann die Beschäftigung deren Lebensunterhalt sichert und durch Familienzuzug die Eingewöhnung in unser Leben gefördert wird. Deutschland muss dafür sorgen, dass durch ausreichende Ausbildung des eigenen Nachwuchses und qualifiziertem Zuzug ausländischer Arbeitskräfte unser Lebensstandard für die Zukunft gesichert bleibt und damit die Vorsorge für ein gesundes Leben und ein ausreichendes Alterseinkommen gewährleistet wird.
Ein weiteres Zukunftsproblem ist bezüglich der Schaffung von umweltfreundlichem, aber für alle bezahlbarem Wohnraum zu lösen. Dabei sind zunehmend kleinere Wohnungen für Singles und Rentner erforderlich. Die Bebauung von Grünflächen in unseren Städten darf nicht dazu führen, dass der Wohnwert der Städte dadurch eingeschränkt wird. Sie muss mit der Verkehrsproblematik und dem Umweltschutz im Einklang stehen und realisierbar sein.
5. Fazit
Die Bevölkerung auf unserer Erde wächst rapide und ihre durchschnittliche Lebensdauer verlängert sich stetig. Die Möglichkeiten, diese Menschen alle ausreichend zu ernähren und am Leben zu erhalten und sie nicht in eine Völkerwanderung zu treiben, sinken, wenn wir nicht umgehend und verstärkt die bestehenden Umweltprobleme in den Griff bekommen und uns für die Zukunft auf die sich verändernden Situationen einer digitalen Welt einstellen. Friday for Future versucht zur Zeit, die handelnde Generation an ihre Verantwortung für die Nachfolgegenerationen zu erinnern und zum Handeln zu animieren. Dieses bedingt aber eine Zusammenarbeit aller Kräfte der Bevölkerung und ist davon abhängig, dass dafür notwendige politische Entscheidungen gegen die Interessen anderer durchgesetzt werden können.
Dazu bedarf es ausreichender Mehrheiten im Bundestag, die aber mehr und mehr durch neue politische Parteien mit extremen gegenteiligen politischen Vorstellungen unterwandert werden. Große Koalitionen über mehrere Legislaturperioden haben durch notwendige Kompromisse einen generellen Wandel mehr oder weniger blockiert und dadurch bei der Wählerschaft den Eindruck erweckt, als habe man die Handlungsfähigkeit völlig aufgegeben.
Leider haben auch notwendige extreme Neuordnungen nur dann eine Chance, voran gebracht zu werden, wenn sie von der breiten Masse der Bevölkerung getragen wird und dieses durch entsprechende Zusammensetzungen der parlamentarischen Gremien umgesetzt werden kann. Dieses geht nur, wenn die Parteien für ihre Zukunftsvisionen bei der Wählerschaft die notwendige Mehrheit bekommen und ihre Politik dadurch von der Mehrheit der Wählerschaft getragen wird. Es ist daher notwendig, dass alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht ausüben und dazu beitragen, eine eindeutige Mehrheit im Bundestag für eine tragfähige Regierung zu erreichen. Nur so lassen sich zukunftsweisende Entscheidungen durch eine Regierung umsetzen.
Werden jedoch Abgeordnete in die Parlamente nur gewählt, weil man aus Unzufriedenheit den regierenden Parteien einen Denkzettel verpassen will, so führt das wie zur Zeit zu Koalitionen, die Kompromisse eingehen müssen und daher bahnbrechende Zukunftsprojekte nur unvollständig umsetzen können. Die angesprochenen Zukunftsprobleme können daher nur gelöst werden, wenn eine Partei ihre Vorschläge durch eine ausreichende Mehrheit der Sitze im Parlament allein umsetzen kann oder mehrere Parteien gleiche Ziele verfolgen und sie gemeinsam realisieren.
Helmut Laser