Steuerhinweis für Rentner Nr. 74                                                        18.06.2016

Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche.
Nationale Maßnahmen gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen, Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen 

1. Vorbemerkung
Die Veröffentlichungen über die langjährigen Praktiken von Briefkastenfirmen in Panama (Panama-Papiere) haben auch in Deuschland in Presse und Medien zu Diskussionen geführt, was zwecks gerechter Besteuerung dagegen unternommen werden muss. Dabei wurde klar, dass nicht nur nationale Vorschriften das Problem beschränken kann, sondern der Kampf gegen internationalen Steuerbetrug und unfaire Steuergestaltungen nur in Kooperation mit den anderen Ländern durch einen umfangreichen Informationsaustausch über Finanzkonten erreicht werden kann. In der Berliner Steuerkonferenz aus Oktober 2014 haben sich bereits 100 Staaten zu entsprechenden Maßnahmen bekannt.

Die Bundesregierung hat in einem Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche vom 11.4.2016 folgende Schritte für ein faires internationales Steuersystem und ein effektiveres Vorgehen gegen Geldwäsche beschlossen.

2. Panama muss kooperieren. Dazu wird ein möglichst schnelles Beitreten zum automatischen Informationsaustausch gefordert, um gegen Briefkastenfirmen vorgehen und ggf. in Deutschland mögliche Besteuerung durchführen zu können.

3. Die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen und internationalen "schwarzen Listen" ist zu fordern. Durch einheitliche Kriterien und Federführung z.B. der OECD soll ein Nebeneinander verschiedener Listen vermieden werden.

4. Ausdehnung des neuen Standards für den internationalen Datenaustausch in Steuerfragen auf möglichst alle Staaten und nicht nur wie bisher auf 100.

5. Ein Überwachungssystem für den automatischen Informationsaustausch ist notwendig, wozu eine Überwachung durch die OECD mit wirksamen Sanktionen für nachlässige  oder nicht kooperierende Staaten zu entwickeln ist.

6. Ein weltweites Register der wirtschaftlich Berechtigten von Firmen soll die Hintermänner von Unternehmenskonstuktionen transparent machen, um eine leichtere Identifizierung der wirtschaftlich Begünstigten zu ermöglichen. Für die EU-Staaten ist dieses bereits mit der Anti-Geldwäsche-Richtline vereinbart worden.

7. Nationale Register müssen weltweit systematisch miteinander vernetzt werden. Dabei ist ein einheitlicher Standard zu entwickeln und verbindlich einzusetzen.

8. Es ist nicht Aufgabe von Banken, aggressive Steuervermeidung zu begünstigen. Dieses schon heute nicht zulässige Verfahren soll durch eine Offenlegungspflicht der Banken künftig unattraktiv werden.

9. Verschärfte Verwaltungssanktionen für Unternehmen, um eine strafrechliche Verfolgung bei Fehlverhalten besser zu ermöglichen.    

Zur Umsetzung der Maßnahmen hat die Bundesregierung unter dem 3.6.2016

Nationale Maßnahmen gegen Steueroasen und Briefkastenfirmen

bekannt gegeben. Sie betreffen folgende drei Handlungsfelder:

A. Erweiterte Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen. Die bereits bestehende Pflicht der Steuerzahler, den Erwerb einer Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft bei einer Mindestbeteiligung von 10 v. H. dem Finanzamt mitzuteilen, soll auf jegliche Beteiligung zu ausländischen Unternehmen erweitert werden. Die Mitteilungspflicht gilt bereits, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich einen beherrschenden Einfluss ausübt (z. B. Treuhandverhältnisse). Ein Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht soll künftig mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € (bisher 5.000 €) geahndet werden.

B. Anzeigepflichten der Banken. Eine neue steuerliche Anzeigepflicht verpflichtet die Kreditinstitute, den Finanzbehörden auch mitzuteilen, welche Beteiligung an Briefkastenfirmen oder wirtschaftliche Beziehungen zu Briefkastenfirmen sie vermittelt oder hergestellt haben. Die Daten sollen dann über die Betriebsstättenfinanzämter der Banken den Wohnsitzfinanzämtern der Kontoinhaber/ Berechtigten weitergeleitet werden. Auch hierfür wird bei Verletzung der Anzeigepflicht ein nicht unerhebliches Bußgeld angedroht und die Bank für etwaige Steuerschäden in Haftung genommen werden können. Die Banken werden künftig dazu verpflichtet, neben Name und Anschrift des Bankkunden auch dessen Identifikationsnummer für eine Legetimationsprüfung (§ 154 AO) aufzuzeichnen.

C. Ausweitung der Ermittlungspflichten der Finanzverwaltung. Das steuerliche Bankgeheimnis (§ 30a AO) wird aufgehoben. Damit wird bei Betriebsprüfungen von Banken es der Finanzverwaltung ermöglicht, Zufallsfunde über Geschäftsbeziehungen von Bankkunden zu Briefkastenfirmen uneingeschränkt für weitere Ermittlungen auszuwerten. Durch das automatisierte Kontenabrufverfahren  können auch Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen ohne vorherige Zustimmung des Steuerpflichtigen abgerufen werden (gilt nur für Kontenstammdaten und nicht für Kontenstände). Bei Kontenauflösung müssen die Banken die Daten im Rahmen des Kontenabrufverfahrens 10 Jahre statt wie bisher 3 Jahre für Nachprüfungen vorhalten.

D. Durch einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundauf-zeichnungen vom 13.7.2016 will die Bundesregierung spätestens ab 2020 sicherstellen, dass digitale Grundaufzeichnungen (z. B. in elektronischen Registrierkassen) nicht nachträglich manipuliert werden können. Die Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.

Durch eine Kassen-Nachschau als eigenständiges Verfahren soll auch außerhalb einer Außenprüfung in einem eigenständigen Verfahren zeitnahe die Aufklärung steuerlicher Sachverhalte möglich werden. Verstöße gegen die elektronischen Aufzeichnungspflichten sollen als Steuergefährdungstatbestand mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden können.  

Schlussbemerkung
Wie die dargestellten zusammengefassten Maßnahmen der Bundesregierung zeigen, haben die Diskussion über die "Panama-Papiere" und die verschiedenen Medienberichte und Fernsehdiskussionen dazu beigetragen, Bewegung in die Gesetzgebung und Verhandlungen auf internationaler Ebene zu bringen. Die Handlungsfelder sind vielschichtig und langwierig und verlangen Geduld im Kampf um eine weltweite Steuergerechtigkeit.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Steuerhinweis für Rentner Nr. 73) dient u.a. ebenfalls dazu, neben der angestrebten Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die Vermeidung von Steuervergehen zu erreichen.

Helmut Laser