Steuerhinweis für Rentner Nr.75 vom 28.6.2016
Änderung der Berechnung der Kostenbeteiligung bei ARAL-Carten
Für die Nutzer von ARAL-Tankkarten soll die Kostenpauschale für die gefahrenen Kilometer im Hinblick auf die geänderten Kraftstoffkosten ab Juni 2016
beim Diesel von 10 auf 9 Cent und beim Benziner von 15 auf 14 Cent je km gesenkt werden.
Dadurch reduziert sich der nach den voraussichtlichen monatliche KM-Angaben berechnete Abzug vom Nettogehalt entsprechend, beim Diesel z. B. um 10%.
Gleichzeitig erhöht sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil um diesen Betrag, so dass dafür mit dem Grenzsteuersatz erhöhte Abgaben entstehen. Der Vorteil der Senkung der Kostenpauschale führt daher bei einem Grenzsteuersatz von 33 % nur zu ca. 2/3 zu einer Einkommensverbeserung.
Diese Auswirkungen sollen anhand eines Dieselfahrzeugs mit einmem Bruttolistenpreis von 32.000 € und einer monatlichen Fahrleistung von 1.000 Km verdeutlicht werden.
in € | bisherige Regelung | Veränderung | künftige Regelung |
Private Nutzung Lease-Car (0,5% von 32.000 €) | 160,00 | 160,00 | |
Tankkartennutzung (10 bzw. 9 Cent für mtl. 1.000 km) | - 100,00 | - 90,00 | |
zu versteuern | 60,00 | 70,00 | |
Steuerbelastung (33%) | 19,80 | 23,10 | |
Mehrbelastung nach Senkung der Kostenbeteiligung |
| 3,30 | |
Abzüge vom Netto | |||
Private Nutzung Lease-Car | 160,00 | 160,00 | |
Tankkartennutzung | 100,00 | 90,00 | |
Summe der Abzüge | 260,00 | 250,00 | |
Geringere Abzüge | - 10,00 | ||
Steuermehrbelastung | 3,30 | ||
Nettoentlastung | - 6,70 |
Ob und in welchem Umfang diese Änderung sich auf die monatlichen Abrechnungen positiv auswirkt, muss jeder Nutzer der ARAL-Card nach seinen Fahrzeugdaten individuell berechnen.